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FAIRTRADE EZA - Natürlich Fair

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EZA - Natürlich Fair

Die Geschenkebox bezieht ihre fair gehandelten Kunsthandwerksprodukte, sowie fair gehandelte Naturkosmetik von der EZA, der größten Importgesellschaft für Fairen Handel in Österreich.
Die EZA arbeitet mit über 140 Vereinigungen von HandwerkerInnen in etwa 40 Ländern in Afrika, Asien und Südamerika zusammen. Durch den Fairen Handel wird den ProduzentInnen der Aufbau einer soliden Existenz ermöglicht.

Die EZA bietet den ProduzentInnen:


- Möglichst direkten Marktzugang
Die Waren werden von den Partnerorganisationen unter Ausschaltung unnötigen und ausbeuterischen Zwischenhandels bezogen. Dort, wo die Waren nicht direkt von den ProduzentInnen bezogen werden können, gewährleistet die EZA transparente Abläufe und sorgt dafür, dass die Handelspartnerschaft den ProduzentInnen am Anfang der Handelskette zu Gute kommt.

- Faire Bezahlung
Die ProduzentInnen sind keine AlmosenempfängerInnen, sondern haben ein Recht auf eine faire Bezahlung.

Zum Beispiel Kaffee:
Weltmarktpreise für Rohstoffe wie Kaffee unterliegen großen Schwankungen. Leidtragende sind die Kaffeebäuerinnen und -bauern. Die EZA bezahlt einen garantierten Mindestpreis, der auch bei niedrigen Weltmarktpreisen nicht unterschritten werden darf. Er entspricht dem FAIRTRADE Schema und setzt sich für Arabica-Hochlandkaffee aus einem Basispreis von 125.-US$ und einem Aufschlag von 10.- US$ pro 45,4 kg zusammen. Steigt der Weltmarktpreis über 125.- US$, gibt es trotzdem noch einen Mehrpreis von 10.- US$. Dazu kommt eine Prämie für Bio-Qualität von 20.- US$.
Zum Beispiel Handwerk:
Für handwerkliche Produkte und einige Lebensmittelprodukte existiert kein Weltmarktpreis. Hier orientiert sich die EZA an den Preisen, die von den ProduzentInnen selbst festgelegt werden und höher liegen als am lokalen Markt üblich.

- Vorfinanzierungen

Bei Bedarf erhalten die ProduzentInnen bis zu 60% des Warenwertes, bevor sie ihre Waren liefern. Ein planbares Weiterwirtschaften wird dadurch ermöglicht und die Abhängigkeit von hoch verzinsten Krediten von Banken oder ZwischenhändlerInnen durchbrochen.

- Langfristige Handelsbeziehungen

Mit den Partnerorganisationen wird eine dauerhafte Zusammenarbeit von Seiten der EZA angestrebt. Nur so gelingt es, in einen tatsächlichen Austausch zu treten, der die Verwirklichung fairer Handelsbeziehungen immer wieder überprüft und eine gemeinsame Weiterentwicklung ermöglicht.

Die Grundsätze der EZA:


1. Definition des Fairen Handels

„Der Faire Handel – Fair Trade – ist eine Handelspartnerschaft, die auf Dialog, Transparenz und Respekt beruht und nach mehr Gerechtigkeit im internationalen Handel strebt. Er leistet einen Beitrag zu nach- haltiger Entwicklung, indem er bessere Handelsbedingungen bietet und die Rechte benachteiligter ProduzentInnen und ArbeiterInnen, speziell in den Ländern des Südens, sichert. Fair Trade Organisationen engagieren sich – gestärkt durch VerbraucherInnen – aktiv für die Unterstützung der ProduzentInnen, für Bewusstseins- bildung und Kampagnenarbeit, um die Regeln und Praktiken des konventionellen Handels zu verändern.“

2. Ziele des Fairen Handels

Der Faire Handel strebt eine gerechtere Verteilung der Einnahmen aus den weltweiten Produktions- und Handelsbeziehungen an. Indem ihren Produkten Marktzugang unter fairen Bedingungen verschafft wird, sollen die Arbeits- und Lebensbedingungen von Produzent/innen und Arbeiter/innen in wirtschaftlich benachteiligten Regionen insbesondere des Südens verbessert werden.

Der Faire Handel fördert durch seine Tätigkeit eine nachhaltige Entwicklung, das heißt, dass er soziale Gerechtigkeit, wirtschaftliche Entwicklung, den Schutz der Umwelt und den Erhalt der kulturellen Vielfalt anstrebt. Die im Fairen Handel angestrebten Sozialstandards und Umweltnormen stehen in Übereinstimmung mit den nationalen Gesetzen und den Konventionen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO)* und gehen, wo immer möglich, über deren Vorgaben hinaus. Der großen Vielfalt und Unterschiedlichkeit der Produzentenorganisationen im Fairen Handel muss dabei Rechnung getragen werden, da Fairer Handel auch ProduzentInnen im sogen. informellen Sektor unterstützt, die zu den schwächsten, weil ungeschütztesten Gruppen zählen. Gerade für sie ist Fairer Handel oft ein wichtiges Netz.

Durch ihre Teilnahme am Fairen Handel werden Strukturen geschaffen, die ihnen einen Marktzugang eröffnen und ihre Kontrolle und Kompetenz über die Vermarktung ihrer Produkte erhöhen.

Der Faire Handel lebt von der Mitwirkung und Mitverantwortung aller Beteiligten in der Handelskette. Um dieses Bewusstsein zu vertiefen, wird eine kontinuierliche Informationstätigkeit gepflegt. Auch die Sensibilisierung der Konsument/inn/en für die gerechtere Verteilung der Güter dieser Welt ist integraler Bestandteil des Fairen Handels.

* ILO Konventionen: Forced Labour Convention (Nr. 29), Freedom of association (Nr. 87), Right to organize and collective bargaining (Nr. 98), Equal remuneration Convention (Nr. 100), Abolition of forced labour Convention (Nr. 105), Discrimination Convention (Nr. 111), Minimum age Convention (Nr. 138), Occupational Savety and Health (Nr. 155), Home work (Nr. 177), Worst Forms of Child Labour (Nr. 182)

3. Handelsbeziehungen

Im Fairen Handel werden langfristige, stabile und partnerschaftliche Handelsbeziehungen zwischen Importeuren und Produzent/innen gepflegt.

Die Importeure stehen im direkten Kontakt mit den Produzent/innen bzw. ihren Vereinigungen und beziehen die Produkte möglichst direkt bei ihnen bzw. ihren Exportorganisationen. Ist der direkte Bezug der Produkte aufgrund der spezifischen Exportstruktur nicht möglich oder fungiert aus Gründen der Arbeitsteilung eine Organisation als Importeur für andere, so ist in jedem Fall auf die Transparenz der Handelskette zu achten und dafür Sorge zu tragen, dass die Vorteile des Fairen Handels den ProduzentInnen am Anfang der Handelskette zugute kommen.

Die Produktion für den Fairen Handel soll die Subsistenzproduktion (Selbstversorgung) nicht gefährden. Die langfristige, fair gestaltete Handelstätigkeit kann einen Beitrag zur eigenständigen Entwicklung der einheimischen Bevölkerung leisten.

4. Preise

Die Produzent/innen erhalten eine kostendeckende Bezahlung. Die in den FAIRTRADEKriterien
verankerten Mindestpreise gelten dort, wo sie existieren, als verpflichtend.
Ansonsten wird die Bezahlung zwischen den Produzentenorganisationen und den
Importeuren vereinbart.

Die Entscheidung, wie Mehrerlöse aus Fairem Handel verwendet werden (wie etwa die Verwendung der Fairtrade-Prämie oder der Bio-Prämie) ist Sache der Produzent/innen. Im Falle lohnabhängiger ArbeiterInnen auf Plantagen (z.B. Tee) wird dies im Rahmen sogenannter „Joint Bodies“ (Vertretung aus Management und ArbeiterInnen) entschieden. Sie gewährleisten das Mitsprache- und Mitbestimmungsrecht der ArbeiterInnen in Bezug auf die Verwendung der Mehrerlöse aus Fairem Handel.

Auf Anfrage werden den Produzent/innen anteilige Vorfinanzierung der Produktion oder
günstige Kredite gewährt.

Die Preispolitik gegenüber Produzent/innen ist transparent.
Die faire Preisgestaltung trägt dazu bei, dass die Produzent/innen ihre Existenz sichern und
ein Leben in Würde führen können.

5. Arbeitsbedingungen Lohnabhängiger

An Unternehmen mit Lohnabhängigen (Fabriken, Plantagen, verarbeitende Betriebe usw.)
werden soziale und gesundheitliche Mindestanforderungen gestellt in Übereinstimmung mit den nationalen Gesetzen und ILO-Konventionen*: Organisationsfreiheit, Recht auf Kollektivverhandlungen, Lohngleichheit, Verbot der Zwangsarbeit und der missbräuchlichen Kinderarbeit.

Die Unternehmen müssen den Lohnabhängigen zumindest Löhne bezahlen, die in Einklang mit der nationalen Gesetzgebung und kollektivvertraglichen Vereinbarungen stehen und gemeinsam mit den Beschäftigten dafür Sorge tragen, dass diese schrittweise auf ein existenzsicherndes Niveau angehoben werden. Es dürfen keine überlangen Arbeitszeiten geleistet werden, und die Arbeitsplätze sollen angemessen und sicher eingerichtet sein (z.B. Schutzkleidung, Schutz vor gesundheitsschädigenden Einflüssen, Lichtverhältnisse, Lüftung usw.). Damit soll ein Beitrag geleistet werden, auf betrieblicher Ebene die Diskriminierung aus Gründen der Herkunft, des Geschlechts oder der Religion zu vermeiden und die Stellung der Beschäftigten zu stärken; der Faire Handel kann so eine Vorbildfunktion haben.

6. Produkte

Die Produkte des Fairen Handels sind möglichst sozial und umweltverträglich hergestellt.

Die Qualität der Produkte entspricht den Bedürfnissen der Märkte in den
Abnehmerländern; die Ausrichtung auf diese Standards vermittelt den Produzent/innen
das für ihre Entwicklung notwendige Markt- und Handelswissen.

Angestrebt wird die Umstellung auf möglichst ökologische Produktionsverfahren. Dabei wird die Einhaltung der Kriterien der IFOAM für den kontrolliert biologischen Landbau als Ziel begrüßt, ohne dies jedoch zur Bedingung einer fairen Handelsbeziehung zu machen.

7. Kontrolle, Information

Im Fairen Handel wird auf die Einhaltung der Kriterien entlang der Handelskette geachtet. Verschiedene Instrumentarien – interne und/oder externe – stehen dafür zur Verfügung. Eine Überprüfung der Einhaltung der Kriterien durch Dritte (sowohl bei den Partnerorganisationen im Süden als auch bei den Akteuren im Norden) wird begrüßt und entspricht im Rahmen der FAIRTRADE besiegelten Produkte der Realität. Dieses unabhängige System existiert allerdings erst für einige ausgewählte Produkte. Es obliegt deshalb auch der Verantwortung der importierenden Organisation, die Einhaltung der Kriterien und die Qualität der fairen Handelsbeziehungen nachvollziehbar zu dokumentieren. Im Fairen Handel wird eine offene Informationspolitik gepflegt, die über Produzent/innen,
Vorlieferanten, Herkunft der Produkte, Produktion, Management, Finanzen und
Entwicklung der Handelspartnerschaft gegenüber Produzent/innen und Konsument/innen
Auskunft gibt.

Kontinuierliche Informations- und Bildungsarbeit ist wichtiger Bestandteil zur Unterstützung des Fairen Handels und zur Vertiefung der Konsumverantwortung. Intensiver Austausch zwischen Importorganisationen und Partnerorganisationen im Süden, die Dokumentation der Weiterentwicklung der fairen Handelsbeziehungen, unabhängige Überprüfungen, wo die Möglichkeit besteht – all das gewährleistet die Glaubwürdigkeit des Fairen Handels, stärkt die Position lohnabhängiger ArbeiterInnen, unterstützt (vor allem auch kleinste) Produzent/innen in ihren Bemühungen, den Handelsanforderungen ebenso zu genügen wie ihre eigene Organisation weiterzuentwickeln und zeigt auch den Importorganisationen auf, inwieweit sie ihren Auftrag im Sinne des Fairen Handels erfüllen.

8. Beteiligte des Fairen Handels

Die im Fairen Handel Beteiligten sind:Produzent/innen (Bäuerinnen/Bauern, Landarbeiter/innen, Handwerker/innen,
Fabrikarbeiter/innen bzw. deren Zusammenschlüsse, Plantagenbesitzer und Exportorganisationen in wirtschaftlich benachteiligten Regionen insbesondere des Südens, Erbringer von Dienstleistungen),Importunternehmen, Organisationen, die für die Weiterverarbeitung von Produkten nötig sind, Detailhandel (Weltläden als Fachgeschäfte für Fairen Handel, Naturkostläden, auf Fairen Handel spezialisierte Verkaufsstellen, Supermärkte), Bürgerinnen und Bürger, die durch ihre Kaufentscheidung und/oder durch die Unterstützung politischer Kampagnen, welche auf die Verbesserung der globalen
Wirtschaftsbeziehungen im Sinne sozialer Gerechtigkeit abzielen, Fairen Handel stärken, Labelorganisationen, NGOs, nationale, europäische und internationale Zusammenschlüsse des Fairen Handels, die sich auch politisch für die Förderung des Fairen Handels einsetzen, Institutionen, Kommunen und Unternehmen, die sich zu Gunsten fair gehandelter
Produkte entscheiden.
Der Faire Handel ist nicht allein eine Frage des Preises; im Zentrum steht die Verbesserung der Arbeits- und Lebenssituation der Menschen in wirtschaftlich benachteiligten Regionen insbesondere des Südens. Die Einhaltung der gesamten Fairhandels-Grundsätze ist Voraussetzung, dies zu erreichen. Je nach Branche wird der Faire Handel durch weitere Instrumente (Verhaltenskodices, standardisierte Normen usw.) des ethischen Wirtschaftens ergänzt. Das Verhältnis des Fairen Handels zu diesen Instrumenten wird prozesshaft ausdifferenziert und konkretisiert.

9. Erläuterungen zu den Grundsätzen

Die Bezeichnung „Fairer Handel“ ist weder geschützt noch gesetzlich geregelt. Im Laufe der letzten 30 Jahre haben verschiedene Organisationen bzw. Dachverbände auf nationaler und internationaler Ebene Kriterien entwickelt, die den Fairen Handel kennzeichnen. Sie bilden die Basis des vorliegenden Positionspapiers und sind im Sinne einer Bestandsaufnahme des Ist-Zustandes zu verstehen.
Diese gemeinsamen Grundsätze wurden am 21. Juni 2006 verabschiedet. Für die unterzeichnenden Organisationen sind sie der gemeinsame Nenner, nach dem sie Fairen Handel betreiben, aktiv fördern und/oder unterstützen. Die gemeinsamen Grundsätze haben keine (einschränkende) Auswirkung auf die weitergehenden Kriterien, die einige Organisationen zusätzlich anwenden.
Diese Grundsätze sind nicht abschließend formuliert, sondern entsprechen dem heutigen Stand. Im Sinne einer prozesshaften Entwicklung sollen diese Grundsätze laufend aktualisiert und den Veränderungen in der Praxis angepasst werden.

10. Unterzeichnende Organisationen der gemeinsamen Grundsätze des Fairen Handels:

AGEZ, ARGE Weltläden, Clean Clothes Kampagne, CONA, EWH, EZA Fairer Handel, FAIRTRADE, SOL-Projekt Futuro, Südwind Agentur



Quelle: EZA: online im WWW unter: http://www.eza.cc

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