FAIRTRADE

Gütesiegel für Fairen Handel


Mit Ihrer Entscheidung für Produkte mit dem FAIRTRADE Gütesiegel erwerben Sie nicht nur Lebensmittel von höchster Qualität, sondern haben auch die Gewissheit, dass deren Produzentinnen in den Entwicklungsländern ein angemessener und fairer Lohn für ihre Arbeit gezahlt wird.

FAIRTRADE – ein anderer Weg

Das Prinzip ist sehr einfach: Die ProduzentInnen erhalten für die Rohstoffe faire Preise, unabhängig von den Weltmarktpreisen. So kann eigenverantwortlich gewirtschaftet werden, die Menschen in den Entwicklungsländern können ihre Existenz weitgehend sichern und soziale Mindeststandards in punkto Gesundheit und Bildung eingehalten werden.

Das FAIRTRADE-Gütesiegel:
ist ein unabhängiges Zertifizierungs-Zeichen, das auf Produkten angebracht wird, um KonsumentInnen zu garantieren, dass benachteiligte ProduzentInnen in den sogenannten Entwicklungsländern eine bessere Behandlung zuteil wird.

Damit ein Produkt dieses Siegel führen kann, muss es den internationalen FAIRTRADE-Standards entsprechen. Diese Standards werden von der Organisation FLO (FAIRTRADE Labelling Organizations International) festgelegt, und zwar in Übereinstimmung mit den Erfordernissen des ISEAL Code of Good Practice for Standard Setting. Außerdem sind sie das Ergebnis breit angelegter Beratungen mit den in FLO vertretenen Interessensgruppen und externen ExpertInnen.

Produzentenorganisationen, die FAIRTRADE-Produkte liefern, werden dann aufgrund dieser Standards durch die FLO-CERT GmbH, einer unabhängigen Zertifizierungsinstanz, die regelmäßige Inspektionen durchführt, zertifiziert.

Nähere Informationen zu FLO und zu FLO Cert GmbH unter
http://www.fairtrade.net/
http://www.flo-cert.net/



Quelle: Fairtrade Österreich: online im WWW unter: http://www.fairtrade.at


Fairtrade Standards:

Die Unterteilung der FAIRTRADE-Standards allgemein

• separat definiert für KleinproduzentInnen und lohnabhängige ArbeiterInnen auf Plantagen

• unterteilt in Minimalanforderungen („minimum requirements“, z.B. ILO-Standards), die bei Eintritt in die FLO-Zertifizierung vorliegen müssen, und Anforderungen für den Entwicklungsprozess im Fairen Handel („progress requirements“, kontrolliert durch jährliche Berichte über Entwicklung, Fortschritt, Verbesserung von Lebens- und Arbeitstrukturen innerhalb der Kooperative).

• produktabhängig abgestimmt in Bezug auf Arbeits- und Lebensbedingungen, die wirtschaftlichen Möglichkeiten und die gegebenen Umweltfaktoren der ProduzentInnengruppen


Was müssen ProduzentInnen für das FAIRTRADE Gütesiegel tun?

FAIRTRADE fördert gezielt die Kleinbauernfamilien, die sich in Genossenschaften organisiert haben. Genossenschaften, die ihre Produkte zu fairen Bedingungen verkaufen wollen, verpflichten sich vertraglich zur Einhaltung unter anderem folgender Sozial-Kriterien:

• Sie müssen politisch unabhängig sein und eine demokratische Struktur aufweisen.

• Bei den Genossenschaftsmitgliedern handelt es sich überwiegend um kleinbäuerliche Familienbetriebe. Die Kleinbauern und -bäuerinnen sind an allen wichtigen Entscheidungen ihrer Genossenschaft direkt und demokratisch beteiligt. Dies gilt insbesondere für die Verwendung des Mehrerlöses aus dem Fairen Handel.

• Transparenz von Management und Verwaltung muss gewährleistet werden, um den Mitgliedern eine effektive Kontrolle zu ermöglichen.

• Die Genossenschaften verpflichten sich, arbeitsrechtliche und ökologische Mindeststandards umzusetzen, dazu zählen unter anderem:
o Verbot von Zwangs- und illegaler Kinderarbeit,
o Maßnahmen zum Gewässer- und Erosionsschutz,
o Maßnahmen zum Schutz des Regenwaldes,
o Allmählicher Ersatz von Pestiziden und Mineraldüngung durch biologische Pflanzenschutz- und organische Düngemittel,
o Kontinuierliche Durchführung ökologischer Fortbildungsprogramme,
o Abfallvermeidung und umweltgerechte Entsorgung,
o Gezielte Förderung von Bioanbau durch Prämien,
o Kein Einsatz von genverändertem Pflanzenmaterial oder genveränderten Substanzen.

Weiters benötigen (beispielsweise) in der Orangensaft-Produktion die PflückerInnen (als ErntehelfeInnen) als die am meisten benachteiligten Glieder der Produktionskette die größte Aufmerksamkeit. Um dies zu erreichen sind bei FLO (FAIRTRADE Labelling Organizations International) gegenwärtig auch Betriebe und Plantagen registriert, die unter anderem folgende Sozial-Kriterien erfüllen:

• Sämtliche, in den jeweiligen Erzeugerländern geltende gesetzliche und tarifliche Mindest-Standards müssen eingehalten werden. Dies gilt besonders für Beschäftigungsgarantien und Höhe der Löhne, aber auch für betriebliche Sozialleistungen und Arbeitsschutzbestimmungen.

• Alle Beschäftigten sind berechtigt, sich einer unabhängigen Gewerkschaft anzuschließen und kollektiv über Löhne und Arbeitsbedingungen zu verhandeln.

• PlantagenbesitzerInnen verpflichten sich, arbeitsrechtliche und ökologische Mindeststandards umzusetzen, dazu zählen unter anderem:
o Verbot von Zwangs- und illegaler Kinderarbeit,
o Maßnahmen zum Gewässer- und Erosionsschutz,
o Maßnahmen zum Schutz des Regenwaldes,
o Allmählicher Ersatz von Pestiziden und Mineraldüngung durch biologische Pflanzenschutz- und organische Düngemittel,
o Kontinuierliche Durchführung ökologischer Fortbildungsprogramme,
o Abfallvermeidung und umweltgerechte Entsorgung,
o Gezielte Förderung von Bioanbau durch Prämien,
o Kein Einsatz von genverändertem Pflanzenmaterial oder genveränderten Substanzen.

• Das Plantagenmanagement stellt der internationalen Kontrollebene FLO-CERT GmbH alle relevanten Daten zur Verfügung und erstattet regelmäßig über die Verkäufe zu fairen Bedingungen Bericht.

• Es muss ein unabhängiges Komitee, der sogenannte Joint Body, aus Arbeiterschafts- und Managementvertretern gegründet werden, das die Einnahmen durch die FAIRTRADE-Aufschläge verwaltet und demokratisch über Projekte für das Gemeinwohl entscheidet. Für Entscheidungen in diesem Komitee ist Konsens die Voraussetzung.

• Transparenz von Management und Verwaltung muss gegeben sein.

• Die einzelnen Organisationen sind offen für neue Mitglieder und lehnen jegliche Diskriminierung ab.

Die Organisationen setzen sich für eine nachhaltige Entwicklung von Ökologie, Bildung und Frauenförderung ein.


Was müssen ImporteurInnen und HerstellerInnen für das FAIRTRADE Gütesiegel tun?

Nur wer sich vertraglich verpflichtet, die Kriterien des Fairen Handels einzuhalten, darf sein Produkt mit dem FAIRTRADE Gütezeichen auszeichnen. Folgende Kriterien gelten hier:

• Der Rohstoff wird direkt von Partnerbetrieben gekauft, die im FLO-Produzentenregister eingeschrieben sind.

• ProduzentInnen und „AbnehmerInnen“ streben eine langfristige Lieferbeziehung an.

• Für den Rohstoff erhalten die Produzentenorganisationen einen festgelegten FAIRTRADE-Preis, der über dem Weltmarktpreis liegt und sowohl die Produktionskosten als auch Lebenshaltungskosten deckt. Sollte der Weltmarktpreis über den FAIRTRADE Preis steigen, wird jedenfalls der höhere Preis bezahlt.

• Zusätzlich muss den ProduzentInnen ein fixer FAIRTRADE-Aufschlag, die FAIRTRADE-Prämie, für Sozialprojekte bezahlt werden.

• Für Produkte aus biologischem Anbau ist ein zusätzlicher Aufschlag, die Bio-Prämie, zu zahlen.

• Auch die übrigen Geschmackszutaten und Aromastoffe, für die es keine offiziellen FAIRTRADE-Kriterien gibt, dürfen nicht aus Quellen oder Produktionsverfahren stammen, die mit dem Grundgedanken des Fairen Handels unvereinbar sind. Hierzu zählen zum Beispiel Kinderarbeit oder Anbau unter erheblichen Umweltbelastungen.

• Auf Wunsch der Produzentenorganisationen wird vom „Käufer“ ein Kredit von bis zu 60% des Kaufwertes gewährt (Vorfinanzierung).

• Importeure und Hersteller müssen Kontrollen von FAIRTRADE und unabhängigen Wirtschaftsprüfern zulassen.

• Die Hersteller (z.B Kaffeeröster) zahlen eine Lizenzgebühr für die Nutzung des FAIRTRADE-Gütezeichens. Diese Gebühr schmälert nicht das Einkommen der ProduzentInnen, denn sie wird zusätzlich zu dem festgelegten Mindestpreis bezahlt.


Quelle: Fairtrade Österreich: online im WWW unter: http://www.fairtrade.at


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